Die Anbieternummer der Proxalto Lebensversicherung lautet 0204000160. Sie finden die Anbieternummer und alle weiteren relevanten Daten in Ihrem Kundeninformationspaket des Vorjahres.
Riester-Rentenversicherung
Fakten zur Riester-Rentenversicherung
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird – durch Zulagen und mögliche zusätzliche Steuervorteile:
- Zulagen vom Staat: Sie zahlen jährlich einen frei wählbaren Betrag in die staatlich geförderte Altersvorsorge ein. Der Staat honoriert Ihr Engagement mit einer Förderung.
- Grundzulage: Für jedes Beitragsjahr erhalten Sie eine Zulage vom Staat. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen bestimmten Betrag, den Mindesteigenbeitrag, eingezahlt haben. Dann bekommen Sie die Grundzulage als maximale Förderung i. H. v. 175 € jährlich dazu.
- Kinderzulage: Wenn mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, für das Sie Kindergeld beziehen, erhalten Sie ebenfalls eine staatliche Förderung. Der Staat zahlt Ihnen jährlich 185 Euro für jedes bis 2007 geborene Kind bzw. 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind.
- Neben der Riester-Zulage profitieren Sie auch von steuerlichen Vergünstigungen, denn Sie können die Zahlungen in Ihre Riester-Rente in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies lohnt sich vor allem für Riester-Sparer und -Sparerinnen, die etwas mehr verdienen oder keine Kinder haben.
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Riester-Rentenversicherung
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Riester-Rentenversicherung.
Wichtiges zur Riester-Rente
Der Versand der Kundeninformationen inklusive aller erforderlichen Bescheinigungen erfolgt bis zum 30.06. des Folgejahres.
Hinweis: Bitte bedenken Sie, uns immer Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen. Sollte sich daran etwas geändert haben, nutzen Sie unser Formular zur Adressänderung und informieren Sie uns, welche Unterlagen Ihnen noch fehlen.
Dann ist es notwendig im Laufe des Jahres den Mindesteigenbeitrag in Ihren Riester-Vertrag einzuzahlen.
Wie berechnen Sie den Mindestbeitrag?
Dafür ist es wichtig Ihr Einkommen aus dem Vorjahr zu kennen, denn daraus berechnet sich der Mindesteigenbeitrag. Um den Anspruch auf die volle Riester-Zulage zu haben, müssen Sie 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens oder Ihrer Besoldung abzüglich der Zulagen einzahlen.
Diese sind 175 Euro für die Grundzulage, sowie eine mögliche Kinderzulage. Für jedes Kind, das bis zum 31. Dezember 2007 geboren ist, zahlt Ihnen der Staat 185 Euro. Für jedes Kind, welches danach geboren ist, gibt es 300 Euro jährliche Förderung.
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, reicht ein Jahresbeitrag von maximal 2.100 Euro.
Überprüfen Sie den Mindesteigenbeitrag jährlich und berechnen Sie ihn gegebenenfalls neu. Sie haben dann die Möglichkeit Ihren regelmäßigen Beitrag anzupassen oder im Laufe des Jahres eine Zuzahlung zu überweisen. Parallel informieren Sie uns dann schriftlich über Ihre gewünschte Anpassung.
Auch wenn in einen Vertrag aktuell kein Beitrag eingezahlt wird, sind wir verpflichtet, eine Bescheinigung zu erstellen. Die beigefügte Wertmitteilung ist Ihre jährliche Vertragsinformation.
Es werden Kundeninformationspakete für beitragsfreie und auch im vergangenen Jahr beendete Verträge erstellt. Dazu sind wir verpflichtet, denn es handelt sich um eine Vertragsinformation zum abgelaufenen Kalenderjahr.
Zur Info: Proxalto Lebensversicherung ist der Rechtsnachfolger der Generali Lebensversicherung, die Verträge werden weitergeführt. Können Sie Ihren Vertrag nicht zuordnen, schicken Sie uns eine unterschriebene Verlusterklärung und Ihre Fragen zum Vertrag.
Für mögliche Fragen nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
Nur bei Änderungen zur Beantragung der Zulagen benötigen wir Ihre Unterschrift. Nutzen Sie hierzu die angebotenen Formulare (Antrag auf Altersvorsorgezulage und Zulagenantrag Ergänzungsbogen Kinderzulage) auf unserer Webseite unter folgendem Link.
Auszahlungen
Die Riester Rente ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit im Alter und bietet einige Vorteile.
Geförderte Altersvorsorge: Die Riester Rente verbindet eine sichere und individuelle Altersvorsorge mit einer attraktiven staatlichen Förderung. Man profitiert von staatlichen Zulagen und möglichen zusätzlichen Steuervorteilen. Hinterbliebene absichern: Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, kann das Kapital im Todesfall auf den Riester-Vertrag des Partners übertragen werden. Flexible Auszahlung: Es können bis zu 30% des gebildeten Kapitals zum Rentenbeginn ausgezahlt werden - ohne Verlust der staatlichen Förderung. Sollte eine Kündigung trotzdem gewünscht sein, muss diese schriftlich mit Unterschrift eingereicht werden. Wichtig: Es werden bei einer Kündigung die bisher gezahlten Zulagen und die gewährten Steuervorteile vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Diese gehen unwiderruflich verloren.
Wünschen Sie die Kündigung, benötigen wir eine unterschriebene Willenserklärung mit Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN), Ihre aktuelle Anschrift und den ursprünglichen Versicherungsschein oder eine formlose Verlusterklärung.
Des Weiteren benötigen wir eine bestätigte Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite mit dem Vermerk: „Original lag vor“). Bitte achten Sie darauf, dass die Schrift und Ihr Bild gut erkennbar sind.
Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Bei der Einreichungen eines bestätigten Reisepasses benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Zum regulären Ablauf wird ein unterschriebener Zahlungsauftrag und eine bestätigte Ausweiskopie benötigt. Kontodaten für Überweisungen werden immer schriftlich benötigt, damit die monatliche Rente ausgezahlt werden kann. Ein Teil der Gesamtleistung (maximal 30%) kann als einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt werden. Wenn bereits das 60. Lebensjahr überschritten ist und reguläre Altersrente vorliegt, kann mit dem Rentenbescheid ein vorzeitiger Ablauf eingereicht werden.
Wenn Sie Ihr Riester-Guthaben einsetzen wollen, um ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen, ein Baudarlehen zu tilgen, Genossenschaftsanteile zu erwerben oder Ihr Wohneigentum barrierearm umzubauen.
Voraussetzung: Sie selbst leben in dem Haus oder in der Wohnung.
Der Antrag kann online bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Alle weiteren Details erfahren Sie dort.
Wenn Sie einen positiven Bescheid der Deutschen Rentenversicherung erhalten haben, die Entnahme also genehmigt wurde, melden Sie sich bei uns. Teilen Sie uns dann mit, ob Sie das höchstmögliche Guthaben Ihres Riester-Vertrags oder nur einen Teilbetrag ausgezahlt bekommen möchten. Dies ist bis zu zehn Monate vor dem eigentlichen Ablauf des Vertrags möglich.
Hierbei ist der Vertragszustand zum Zeitpunkt des Sterbefalls entscheidend.
Ableben des Versicherungsnehmers vor Rentenbeginn:
- Bei einer Auszahlung der Todesfallleistung an den hinterbliebenen Ehepartner werden die bereits gewährten Zulagen und Steuervorteile vom Auszahlungsbetrag gekürzt und an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurückgezahlt.
- Besteht für den hinterbliebenen Ehepartner ein Riestervertrag und stimmt der Anbieter zu, kann das vorhandene Kapital übertragen werden. Zu diesem Anlass kann auch eigens ein Vertrag geschlossen werden.
- Wird der Vertrag an die Erben ausgezahlt, werden die bereits gewährten Zulagen und Steuervorteile vom Auszahlungsbetrag gekürzt und an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurückgezahlt.
Ableben während der Rentengarantiezeit:
- Innerhalb der Rentengarantiezeit wird das Guthaben einmalig an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Gewährte Zulagen und Steuervorteile werden anteilig gekürzt und an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurückgezahlt.
Ableben nach der Rentengarantiezeit:
- Der Vertrag erlischt vergütungslos.
Zulagenverfahren
Mit einem Dauerzulagenantrag werden die Zulagen jährlich automatisch beantragt. Liegt nur ein Einzelzulagenantrag vor, muss dieser in jedem Jahr neu eingereicht werden. Zur Erstellung eines Dauerzulagenantrags benötigen wir einmalig einen unterschriebenen Dauerzulagenantrag inkl. Steuer ID.
Ganz vereinfacht gesagt: Unmittelbar zulagenberechtigt ist jeder, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, sich in den ersten drei Jahren der Elternzeit befindet, als Minijobber mit Sozialversicherungspflicht arbeitet oder volle Erwerbsminderungsrente erhält.
Mittelbar zulagenberechtigt ist jede andere Person – vorausgesetzt, sie oder er ist verheiratet und der Ehepartner ist unmittelbar zulagenberechtigt und hat einen Riester Vertrag.
Weitere Details hierzu finden Sie im unter folgendem Link.
Ändert sich die Art der Zulagenberechtigung von mittelbar auf unmittelbar oder umgekehrt, nutzen Sie die angebotenen Formulare (Antrag auf Altersvorsorgezulage und Zulagenantrag Ergänzungsbogen Kinderzulage) auf unserer Webseite unter folgendem Link.
Wichtig: Bei allen Änderungen sind eine Unterschrift und das aktuelle Datum notwendig.
Kinderzulagen werden in voller Höhe gewährt, wenn Sie in dem entsprechenden Kalenderjahr für das angegebene Kind mindestens 1 Monat das Kindergeld erhalten haben. Das Kindergeld entfällt in der Regel mit Erreichen des 25. Lebensjahres bzw. bei Aufnahme einer Berufstätigkeit durch das Kind.
Jede Änderung zur Berechtigung ist uns mit dem aktuellen Zulagenantrag oder dem Zulagenantrag des Vorjahres unterschrieben anzugeben.
Die Höhe der gezahlten Zulagen wird aus der Bescheinigung nach §92 EStG ersichtlich. In dieser Bescheinigung werden auch Begründungen für nicht gewährte oder nicht in voller Höhe gewährte Zulagen aufgeführt.
Beispiele: "keine Zulagenberechtigung", "voller Eigenbeitrag nicht erreicht".
In der Regel haben sich an Ihrem Status (unmittelbar oder mittelbar) Änderungen ergeben, die der Zulagenstelle nicht bekannt waren.
Informieren Sie uns über aktuelle Änderungen direkt über den jährlichen Zulagenantrag.
Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen können Sie über den Festsetzungsantrag einreichen.
Ein Festsetzungsantrag ist nur dann einzureichen, wenn Einwendungen nach Erhalt der Bescheinigung nach §92 EStG geltend gemacht werden sollen (z. B. keine Zulage gezahlt, Höhe der Zulage falsch, Zulage wurde zurückgefordert). Die Frist hierzu ist in der entsprechenden Bescheinigung nach §92 EStG aufgeführt. Wurde die Änderung des Zulagenstatus nicht rechtzeitig mitgeteilt, gibt es keine Grundlage, einen Festsetzungsantrag zu stellen. Fälschlicherweise wird ein Festsetzungsantrag häufig dazu genutzt, um verpasste Fristen zu umgehen. Wird dies anerkannt, handelt es sich in der Regel um eine Kulanzentscheidung der Zulagenstelle.
Wenn Sie die beantragten Zulagen nicht oder nicht in voller Höhe erhalten haben, können Sie Ihren Antrag auf Festsetzung schriftlich oder elektronisch bei der ZfA stellen. Nachdem Sie die Bescheinigung erhalten haben, müssen Sie den Festsetzungsantrag innerhalb der Frist von einem Jahr einreichen. Hier geht es zur Online-Beantragung.
Für die volle Zulagenberechtigung müssen 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der zu erwartenden Zulagen angespart werden. Bei Nichterreichen des Wertes wird die Zulage anteilig gekürzt. Einzahlungen sind nur für das laufende Kalenderjahr möglich.
Nachzahlungen für das Vorjahr sind nicht möglich.