Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt.
Der Arbeitgeber ist in diesem Fall der Versicherungsnehmer. Der / die Arbeitnehmer*in ist die versicherte Person. Die Beiträge können in drei unterschiedlichen Formen finanziert werden:
1. Entgeltumwandlung (Arbeitnehmerfinanzierung):
- Die Beträge zur Versicherung werden durch Umwandlung des Gehalts der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aufgebracht.
- Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Gehalts zugunsten der Altersvorsorge in eine bAV eingezahlt. Der Arbeitnehmer spart so direkt für seine Rente und kann von steuerlichen Vorteilen profitieren.
2. Arbeitgeberfinanzierung:
- Die Beträge zur Versicherung werden allein vom Arbeitgeber aufgebracht.
3. Mischfinanzierung:
- Die Beträge zur Versicherung werden zum Teil von dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin und zum Teil vom Arbeitgeber aufgebracht.