Sie erhalten jährlich eine aktuelle Wertmitteilung schriftlich von uns.
Für den Versand dieser Auskunft benötigen wir Ihre aktuelle Anschrift. Bitte teilen Sie uns jede Adressänderung mit.
Die Service-Themen auf dieser Seite lassen sich schnell und einfach per Formular lösen.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu vertraglichen Anliegen bei einer Renten- oder Lebensversicherung.
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Sie erhalten jährlich zur Hauptfälligkeit von uns eine Mitteilung, die Sie über den Wert der Anteilseinheiten beziehungsweise den Wert des Vertragskapitals informiert. Bei Bedarf können Sie eine aktuelle Wertmitteilung auch bei uns anfordern.
Im Versicherungsbereich bezeichnet die Dynamik eine vertraglich vereinbarte regelmäßige – meist jährliche – Erhöhung der Beiträge und Leistungen eines Versicherungsvertrages sowie möglicher Zusatzversicherungen.
Mit der Dynamik haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung dem gestiegenen Gehalt / Lebensstandard anzupassen.
Bei Vertragsabschluss haben Sie sich für eine jährliche Dynamik Ihrer Beiträge entschlossen. Der Einschluss einer Dynamik ist sinnvoll, da durch die Inflation der Wert des Geldes über die Jahre hinweg immer weiter abnimmt. Die Dynamik wirkt dem Wertverlust entgegen, da sich durch das Ansteigen der Beiträge auch höhere Versicherungsleistungen ergeben.
Sie können die dynamische Anpassung zeitnah, ohne Angabe von Gründen, ablehnen. Wird das Angebot allerdings 3 Jahre in Folge abgelehnt, entfällt das Recht auf weitere Angebote für diesen Vertrag.
Die jährliche Erhöhung ist bereits bei Vertragsabschluss vereinbart. Die Summe kann nicht individuell festgelegt werden.
Mögliche Gründe, warum Sie aktuell kein Dynamikangebot zu Ihrem Vertrag erhalten haben:
Nach einem schriftlichen Ausschluss der Dynamik verlieren Sie das Recht auf dynamische Anpassung ohne Gesundheitsprüfung.
Ihr Versicherungsschutz erhöht sich nicht mehr. Ein Wertverlust durch Inflation wird nicht mehr ausgeglichen.
Mit einem Bezugsrecht können Sie den Leistungsempfänger für den Erlebens- oder Todesfall der versicherten Person bestimmen. In den meisten Fällen wurde ein Bezugsrecht bei Vertragsabschluss festgelegt.
Über das Bezugsrecht im Todesfall kann der Versicherungsnehmer bestimmen, wer die Sterbefallleistung erhält.
Das Bezugsrecht im Erlebensfall regelt, wer abweichend vom Versicherungsnehmer die Leistungen aus dem Vertrag erhält.
Die Leistung fällt in den Nachlass.
Alle erbberechtigten Personen müssen sich auf eine gemeinsame Auszahlung einigen.
Während der Vertragslaufzeit kann die widerruflich bezugsberechtigte Person jederzeit vom Versicherungsnehmer schriftlich geändert werden.
Nutzen Sie dafür das Dokument Änderung des Bezugsrechts.
Ja, der Versicherungsnehmer kann eine oder mehrere Personen als bezugsberechtigte Personen benennen.
Nutzen Sie dafür das Dokument Änderung des Bezugsrechts.
Hierzu benötigen wir eine unterschriebene Willenserklärung des Versicherungsnehmers.
Dabei sind folgende Angaben notwendig:
Wichtig: Ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht gewünscht, benötigen wir eine gesonderte Erklärung.
Sollten Sie aufgrund privater Veränderungen Ihre Beiträge nicht zahlen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit Sie weiterhin von Ihrem bisherigen Investment profitieren können. Nutzen Sie beispielsweise die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung, -freistellung oder -verrechnung. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten.
Welche Alternativen bei Ihrem Vertrag möglich sind, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen oder in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice klären. Wir finden gemeinsam eine passende Lösung.
Besteht zu Ihrem Vertrag ein Beitragsrückstand, ist es nicht notwendig, diese Versicherung direkt zu kündigen.
Eine Lücke in der Beitragszahlung kann in der Regel mit dem vorhandenen Kapital verrechnet werden.
Ob diese Option auf Ihren Vertrag angewendet werden kann, muss individuell ermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns auch mitteilen, wann Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen.
Hinweis: Eine Beitragsverrechnung führt in der Regel zu einer Reduzierung der bisher vereinbarten Versicherungssumme.
Ist Ihnen der aktuelle Beitrag generell zu hoch, kann der Versicherungsbeitrag dauerhaft reduziert werden.
Abhängig von Ihrem künftigen Beitrag wird die Versicherungsleistung reduziert bzw. angepasst.
Wichtig: Die Versicherungssumme und die Leistungen aus einer möglichen Zusatzversicherung reduzieren sich ebenfalls im entsprechenden Verhältnis.
Grundsätzlich bieten wir eine Weiterführung des Vertrages ohne Beitragszahlung, eine sogenannte Beitragsfreistellung an. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten.
Hinweis: Eine frühzeitige Beitragsfreistellung führt in der Regel zu einer Reduzierung der zu erwartenden Leistung. Zudem entfallen mögliche Leistungen aus Zusatzversicherungen. Nur wenn Sie die Beitragszahlung fortsetzen, erhalten Sie einen wichtigen Baustein Ihrer Vorsorge im vollen und gewünschten Umfang.
Handelt es sich in Ihrem Fall um eine "Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung" (SBU) oder um eine "Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung" (SEU)?
Melden Sie sich bitte schriftlich bei uns für eine individuelle Lösung.
Gerne prüfen wir, welche Optionen in Ihrem Vertrag möglich sind.
Reichen Sie uns dazu schriftlich, unter Angabe des gewünschten Auszahlungsbetrages bzw. mit dem Hinweis “höchstmöglicher Betrag”, eine Auszahlungserklärung mit Angabe Ihrer IBAN, unterschrieben ein.
Nach geltenden gesetzlichen Vorschriften sind wir dazu verpflichtet, eine Identifizierung des Geldempfängers vorzunehmen.
Hier können Sie sich über die gesetzlichen Vorschriften informieren: Identifikation / bestätigte Ausweiskopie
Handelt es sich um einen Riester- oder Basis-Rentenversicherungsvertrag, ist eine Zuzahlung in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen möglich.
Bei anderen Versicherungsarten können keine Zuzahlungen in bestehende Verträge vorgenommen werden.
Zuzahlungen erhöhen Ihre Beitragssumme und damit auch die späteren Renten- und Ablaufleistungen. Sprechen Sie uns an, gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag bestehenden Möglichkeiten.