Fragen und Antworten
Kündigung / vorzeitige Vertragsauflösung
Sie ziehen eine vorzeitige Vertragsauflösung in Erwägung?
Eine Kündigung ist nicht immer die einzige und beste Lösung, da sie oft mit Verlusten und Nachteilen verbunden ist.
Gestalten Sie Ihren Vertrag individuell und auf Ihre aktuellen Belange abgestimmt.
Sollte es sich bei Ihrem Vertrag um eine Betriebliche Altersvorsorge (bAV) handeln, klicken Sie hier.
Haben Sie weitere und detaillierte Fragen, nutzen Sie gern unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an:
Das Wichtigste - schnell erklärt:
00:00 - 00:11 - Intro / 00:12 - 00:29 - Was bedeutet eine Kündigung? / 00:30 - 00:55 - Individuelle Gestaltung / 00:56 - 01:13 - Kontaktmöglichkeiten / 01:14 - 02:04 - Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Zahlungsschwierigkeiten während der Beitragszahlungsdauer.
Gerne prüfen wir, welche Optionen in Ihrem Vertrag möglich sind.
Ob diese Option auf ihren Vertrag angewendet werden kann, muss individuell ermittelt werden:
Wie können Zahlungsschwierigkeiten überbrückt werden?
Sollten Sie aufgrund privater Veränderungen Ihre Beiträge nicht zahlen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten damit Sie weiterhin von Ihrem bisherigen Investment profitieren können. Nutzen Sie beispielsweise die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung, -freistellung oder -verrechnung. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten.
Verrechnung offener Beiträge
Besteht zu ihrem Vertrag ein Beitragsrückstand ist es nicht notwendig diese Versicherung direkt zu kündigen.
Eine Lücke in der Beitragszahlung kann in der Regel mit dem vorhandenen Kapital verrechnet werden.
Ob diese Option auf ihren Vertrag angewendet werden kann, muss individuell ermittelt werden.
Bitte beachten Sie, das Sie uns auch mitteilen, wann Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen.
Nutzen Sie dazu gern unser Kontaktformular.
Hinweis: Eine Beitragsverrechnung führt in der Regel zu einer Reduzierung der bisher vereinbarten Versicherungssumme.
Kann ich den Versicherungsbeitrag dauerhaft reduzieren?
Ist Ihnen der aktuelle Beitrag generell zu hoch, kann der Versicherungsbeitrag dauerhaft reduziert werden.
Abhängig von Ihrem künftigen Beitrag wird die Versicherungsleistung reduziert bzw. angepasst.
Wichtig: Die Versicherungssumme und die Leistungen aus einer möglichen Zusatzversicherung reduzieren sich ebenfalls im Verhältnis.
Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular.
Ist eine Weiterführung ohne Beitragszahlung möglich?
Grundsätzlich bietet Proxalto eine Weiterführung des Vertrages ohne Beitragszahlung, eine sogenannte
Beitragsfreistellung an. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten.
Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular.
Hinweis: Eine frühzeitige Beitragsfreistellung führt in der Regel zu einer Reduzierung der zu erwartenden Leistung. Zudem
entfallen mögliche Leistungen aus Zusatzversicherungen.
Nur wenn Sie die Beitragszahlung fortsetzen, erhalten Sie einen wichtigen Baustein Ihrer Vorsorge im vollen und
gewünschten Umfang.
Handelt es sich um eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
oder um eine Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Handelt es sich in Ihrem Fall um eine "Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung" (SBU) oder um eine
"Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung" (SEU)?
Melden Sie sich bitte schriftlich bei uns für eine individuelle Lösung.
Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular.
Kapitalentnahme während der Vertragslaufzeit:
Kann ich Kapital aus meinem Vertrag entnehmen?
Gerne prüfen wir, welche Optionen in Ihrem Vertrag möglich sind.
Reichen Sie uns dazu schriftlich, unter Angabe des gewünschten Auszahlungsbetrages bzw. mit dem Hinweis höchstmöglicher Betrag, eine Auszahlungserklärung mit Angabe Ihrer IBAN, unterschrieben ein.
Nach geltenden gesetzlichen Vorschriften sind wir dazu verpflichtet, eine Identifizierung des Geldempfängers vorzunehmen.
Hier können Sie sich über die gesetzlichen Vorschriften informieren: Identifikation / bestätigte Ausweiskopie
Alles Wichtige zur Kündigung:
Welche Unterlagen sind von mir zur Kündigungsbearbeitung einzureichen?
Der Original-Versicherungsschein oder eine unterschriebene Verlusterklärung
Eine von Ihnen unterschriebene Auszahlungserklärung mit Angabe Ihrer IBAN.
Eine bestätigte Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite mit dem Vermerk: Original lag vor) Bitte achten Sie darauf, das die Schrift und Ihr Bild gut erkennbar sind.
Alternativ ist es möglich eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen.
Bei einer Indentifizierung mittels Reisepass benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Was muss ein Betreuer zusätzlich bei Kündigung der Versicherung einreichen?
Der Betreuerausweis ist grundsätzlich mit der Auszahlungserklärung einzureichen und muss die Vermögenssorge beinhalten.
Nach der individuellen Erstprüfung fordern wir - wenn notwendig - weitere Unterlagen von Ihnen an.
Zusätzlich ist bei einem befristeten Betreuerausweis darauf zu achten, dass dieser auch zum Auszahlungstermin gültig ist.
Soll die Überweisung auf das Konto des Versicherungsnehmers erfolgen, benötigen wir nach dem Geldwäschegesetz die bestätigte Personalausweiskopie des Versicherungsnehmers oder eine Bestätigung der Ausweisbefreiung.
Alternativ ist es möglich eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen.
Bei einer Identifizierung mittels Reisepass benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht.
Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energie- Anbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Wo finde ich die Höhe meines Auszahlungsbetrages (Rückkaufswert)?
Nutzen Sie dafür Ihre letzte Mitteilung zum Stand der Versicherung.
Wichtig: Dies ist der Rückkaufswert zu dem jeweiligen/genannten Berechnungstermin. Er dient als Orientierung.
Identifikation:
Was ist eine bestätigte Ausweiskopie und welche Personengruppen führen eine Bestätigung durch?
Es handelt sich hierbei um eine vom unterschriebene und bestätigte Personalausweiskopie des Geldempfängers.
Alternativ ist es möglich eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen.
Bei einer Indentifizierung mittels Reisepass benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energie- Anbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Die Bestätigung kann erfolgen durch:
Banken / Geldinstitute
Versicherungsvermittler
Vermögensberater
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Rechtsanwalt
Warum wird eine bestätigte und keine beglaubigte Ausweiskopie benötigt?
Wir sind im Rahmen geltender gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet, eine Identifizierung des Geldempfängers vorzunehmen.
Mit der Bestätigung einer Ausweiskopie wird die Übereinstimmung der Person mit dem vorgelegten Dokument bestätigt.
Die Beglaubigung eines Ausweisdokuments, durch ein Amt oder einen Notar, ist keine Identifizierung der Person, sondern Bestätigung der inhaltlichen Übereinstimmung des Originals mit der vorgelegten Kopie
Was ist zusätzlich einzureichen bei einem Wohnsitz im Ausland?
Wir benötigen von Ihnen eine bestätigte Ausweiskopie und ggf. eine Meldebescheinigung oder ein aktuelles Dokument einer Behörde / eine Mobilfunkrechnung Ihres Anbieters, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht.
Was kann ich tun, wenn mein Ausweis abgelaufen ist?
Wir akzeptieren von Ihnen auch offizielle vorläufige Ausweiskopien, wenn diese zum Einreichungstermin gültig sind.
Auch diese müssen bestätigt sein.
Alternativ ist es möglich eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen.
Bei einer Indentifizierung mittels Reisepass benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht.
Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energie- Anbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Ich bin von der Ausweispflicht befreit!
Wir benötigen in solchen Fällen einen Nachweis über die Ausweisbefreiung von der Behörde.
Versicherungsschein:
Was bedeutet Original-Versicherungsschein?
Zu Beginn der Laufzeit ihres Vertrages wurde Ihnen ein Versicherungsschein ausgehändigt. Dieses Dokument wird von uns als Original-Versicherungsschein bezeichnet.
Warum muss ich den Original-Versicherungsschein einreichen?
Ihr Original-Versicherungsschein ist nicht nur eine Urkunde, sondern auch ein Inhaberpapier. Inhaber ist, wer den Schein unmittelbar in seinem Besitz hat und ihn jederzeit vorlegen kann. Durch seine Vorlage beim Versicherer bringt er zum Ausdruck, dass er die in ihm bezeichneten Rechte einschließlich der aus dem Vertrag und den AVB sich ergebenden sonstigen Befugnisse als eigene Rechte geltend macht.
Sollten weder Sie oder im Falle einer Abtretung der Versicherung, noch der Abtretungsgläubiger im Besitz des Originalversicherungsscheins sein, benötigen wir eine Verlusterklärung.
Wird ein Nachtrag zum Versicherungsschein akzeptiert?
Nein, wir benötigen von Ihnen immer den Original-Versicherungsschein. Alternativ eine Verlusterklärung.
Was mache ich, wenn ich kurz vor Kündigung feststelle, dass mir der Versicherungsschein fehlt?
Liegt ihnen der Versicherungsschein nicht mehr vor, ist eine Verlusterklärung einzureichen.
Die Proxalto Lebensversicherung AG ist Spezialist für überwiegend traditionelle, garantiebasierte und fondsgebundene Lebensversicherungsverträge. Das Portfolio umfasst rund 2,9 Millionen Verträge und Kapitalanlagen in Höhe von rund 46,3 Milliarden Euro (Stand Ende 2023).
Im Jahr 2018 – noch als Generali Lebensversicherung - hat die Proxalto Lebensversicherung das Neugeschäft eingestellt und konzentriert sich seitdem auf die Bestandskunden und deren Bedürfnisse. Seit April 2019 gehört die Gesellschaft als Proxalto Lebensversicherung zur Viridium Gruppe, dem führenden Bestandsspezialisten für Lebensversicherungen in Deutschland.