Fragen und Antworten
Betriebliche Altersversorgung (bAV) - Renteninformation
Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zum Thema Betriebliche Altersversorgung (bAV).
Im Verlauf haben wir für Sie allgemeine Themen wie z.B. die steuerliche Behandlung eines Vertrags oder auch allgemeine Fragen zu einem Vertrag zusammengefasst.
Mögliche allgemeine Fragen beantworten wir Ihnen hier. Für individuelle Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Möchten Sie uns Ihre Unterlagen zukommen lassen, nutzen Sie ebenfalls unser Kontaktformular oder senden Sie es an:
Proxalto Lebensversicherung AG
20083 Hamburg
Steuerlicher Vorteil:
Was ist bei meinem Vertrag steuerlich wichtig?
Welche steuerlichen Regeln für Ihren Vertrag gelten, hängt davon ab, wann Sie ihn abgeschlossen haben. Dazu kommt noch, wie der Vertrag gestaltet ist.
Die grundsätzlichen Regeln haben wir auf einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses haben wir Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber mit den Unterlagen zum Vertrag zugesendet.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht steuerlich beraten dürfen.
Gesetzl. Unverfallbarkeit:
Wann ist ein Vertrag gesetzlich unverfallbar?
Diese Frage müssen Sie sich nur stellen, wenn Ihr Arbeitsvertrag endet. Sie haben einen unverfallbaren Anspruch,
wenn Sie die Beiträge aus Ihrem eigenen Gehalt zahlen oder zum Ende des Arbeitsvertrages
- das gesetzliche Mindestalter erreicht haben und
- die Versicherung die gesetzliche Mindestlaufzeit erreicht hat.
Bei eingetretener Unverfallbarkeit nach Ausscheiden: Kann ich den Vertrag vorzeitig auflösen?
Beziehen Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, können Sie den Vertrag vorzeitig auflösen. Hierzu brauchen wir die Kopie Ihres Altersrentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung.
Vorzeitige Vertragsauflösung:
Kann ich den Vertrag kündigen?
Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung (bAV). So lange Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, liegt das Recht zu kündigen bei ihm. Er ist unser rechtlicher Vertragspartner.
Warum wird in der Standmitteilung / Renteninformation ein Rückkaufswert ausgewiesen auch wenn der Vertrag nicht kündbar ist?
Ihr Vertrag ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) und vom Gesetzgeber gefördert. Dies ist im Betriebsrentengesetzt (BetrAVG) geregelt.
Wir informieren Sie trotzdem über den Rückkaufswert. Das ist eine gesetzliche Pflicht für uns in der Renteninformation.
Die Proxalto Lebensversicherung AG ist Spezialist für überwiegend traditionelle, garantiebasierte und fondsgebundene Lebensversicherungsverträge. Das Portfolio umfasst rund 2,9 Millionen Verträge und Kapitalanlagen in Höhe von rund 46,3 Milliarden Euro (Stand Ende 2023).
Im Jahr 2018 – noch als Generali Lebensversicherung - hat die Proxalto Lebensversicherung das Neugeschäft eingestellt und konzentriert sich seitdem auf die Bestandskunden und deren Bedürfnisse. Seit April 2019 gehört die Gesellschaft als Proxalto Lebensversicherung zur Viridium Gruppe, dem führenden Bestandsspezialisten für Lebensversicherungen in Deutschland.